Die Universität Frankfurt



Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main wurde 1912 gestiftet und 1914 eröffnet. Mit 36.000 Studierenden gehört die Johann Wolfgang Goethe-Universität zu den zehn größten Hochschulen in Deutschland. An ihr lehren und forschen mehr als 600Professorinnen und Professoren, 16 Fachbereiche bieten 170 Studiengänge an.

Geschichte

Die Gründung der Universität geht wesentlich auf das Engagement des damaligen Frankfurter Oberbürgermeisters Franz Adickes zurück. Es war Adickes' Wunsch, neben der Ansiedlung von Industrieunternehmen in Frankfurt auch Kultur- und Bildungsstätten zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützte er alle Initiativen, die zielgerichtet auf die Goethe-Universität hinführen mussten. Einen Weggefährten fand er in Wilhelm Merton, dem Gründer der Metallgesellschaft, heute GEA Group, der ebenfalls davon überzeugt war, dass zwischen dem Handel und der Industrie, aber auch der sozialen Wohlfahrt und der Wissenschaft eine unzertrennliche Verbindung besteht. So finanzierte Merton mit eigenen und fremden Mitteln 1901 die "Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften".

Die "Akademie" sollte gemeinsam mit anderen, ebenfalls gestifteten Instituten als Keimzelle für die spätere Universität dienen. Hannah Louise Rothschild hatte 1890 die Universitätszahnklinik, das so genannte Carolinum, gegründet. Elf Jahre später erhielt die Stadt aus dem Nachlass des Buchhändlers Carl Christian Jügels zwei Millionen Mark, die Franz Adickes in den Bau einer Lehranstalt investierte. Und Franziska Speyer, die Witwe des Bankiers Georg Speyer, finanzierte die Errichtung eines Instituts zur Erforschung von Infektionskrankheiten, dessen Leitung 1906 dem Wissenschaftler, Arzt und späteren Nobelpreisträger Paul Ehrlich übertragen wurde. Durch das Millionenvermächtnis Franziska Speyers war das Startkapital für das Projekt Universität auf mehr als 14 Millionen Mark angewachsen und alle Voraussetzungen dafür erfüllt, dass Frankfurt neben Berlin die am besten ausgestattete Hochschule Preußens werden sollte.

Gegen den Widerstand des zuständigen Preußischen Abgeordnetenhauses so wie der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung erreichten Adickes und Merton, dass Kaiser Wilhelm II. Als preußischer König 1914 die Eröffnung der "Stiftungsuniversität" genehmigte. Fünfzig Professoren lehrten bereits im ersten Wintersemester 1914/1915, 618 Studenten hatten sich immatrikuliert, davon hundert Frauen. Ebenfalls revolutionär: als erste Universität berief die Frankfurter jüdische Professoren. Dies war ausdrücklicher Wille der Stifter, unter denen viele Juden waren.

Nach dem ersten Weltkrieg war das Stiftungsvermögen zunächst ruiniert, ein Universitätsvertrag zwischen Stadt und Staat - Frankfurt und Preußen - schuf jedoch Entlastung aus finanziellen Nöten. In den wenigen Jahren zwischen 1918 und 1932 erlebte die Frankfurter Universität eine große Blüte: Sie war nicht nur jung, sondern auch dynamisch. Die Verknüpfung zwischen Stadt und Universität war durch das Kuratorium und den großen Rat, in dem Stadt und Stifterfamilien Mitspracherecht hatten, institutionell gesichert. Der Fächerkanon wurde erweitert und bedeutende Wissenschaftler berufen. 1916 wurde Julius Ziehen für den ersten Frankfurter Pädagogiklehrstuhl gewonnen, Franz Oppenheimer 1919 für den ersten soziologischen Lehrstuhl Deutschlands; ihm folgte Karl Mannheim 1930. Bereits 1920 war der Physiker Friedrich Dessauer - bekannt durch seine Forschungen zur Strahlenkunde - nach Frankfurt gewechselt. Und schließlich wirkten auch die späteren Nobelpreisträger Max von Laue und Max Born am Aufbau der naturwissenschaftlichen Fakultät mit.

1924 wurde auf Initiative der Familie Weil das "Institut für Sozialforschung" an der Frankfurter Universität gegründet. Direktor des Instituts wurde Carl Grünberg, der zugleich Ordinarius an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät war. Seine Nachfolge als Institutsleiter trat 1930 Max Horkheimer an, der nach US-amerikanischem Exil während des Zweiten Weltkriegs 1950 nach Frankfurt zurückkehrte und mit Theodor W. Adorno und anderen die "Frankfurter Schule" repräsentieren sollte. Nach dem Willen der überwiegend jüdischen Stifter wurden keine Theologische Fakultäten eingerichtet, denn Glaubensfragen und Konfessionszugehörigkeit sollten in der weltoffenen, liberalen Hochschule keine Rolle spielen. Allerdings legten die Stifter Wert auf eine kritisch-analytische Behandlung aller Konfessionen, wie es die Philosophische Fakultät in ihrem Diskussionsforum für Dozenten unterschiedlicher Konfessionen bot. An der Universität Frankfurt, die sich seit 1932 "Johann Wolfgang Goethe-Universität" nannte, lehrten die jüdischen Dozenten Franz Rosenzweig und Martin Buber und der Protestant Paul Tillich.

Nach der Machtergreifung Hitlers 1933 wurde die Frankfurter Universität, wie andere Hochschulen, gleichgeschaltet. Und sie ließ sich auch gleichschalten, um die durch ihren Ruf als "jüdisch-marxistische" Hochschule drohende Schließung zu verhindern. Studenten beteiligten sich 1933 an der Bücherverbrennung auf dem Römerberg, 109 von 355 Dozenten wurden aus rassistischen oder politischen Gründen aus dem Hochschuldienst entlassen und allein 66 sozialistische und kommunistische sowie jüdische Studenten von der Hochschule verwiesen. Während die deutschen Hochschulen im Nationalsozialismus durchschnittlich 15 Prozent ihrer Mitglieder verloren, war es in Frankfurt ein Drittel!

Nach dem Krieg beabsichtigte die amerikanische Militärregierung zunächst die Schließung der Universität. Trotzdem stellten der "Acting Burgermeister" Wilhelm Hollbach sowie der neu ernannte Rektor der Universität, Georg Hohmann, im Herbst 1945 den Antrag, Frankfurt als Volluniversität zuzulassen. Mit Unterstützung amerikanischer Militärbeauftragter und dem Engagement einiger politisch unbelasteter Wissenschaftler und Repräsentanten der Stadt wurde die Universität schließlich am 1. Februar 1946 wiedereröffnet. Der Jura-Professor Walter Hallstein, der damalige Kultusminister und spätere Rektor Franz Böhm, nicht zuletzt der aus der amerikanischen Emigration nach Frankfurt zurückgekehrte Max Horkheimer (Rektor 1951- 1953) bemühten sich darum, die neu gewonnene akademische Freiheit und Selbstbestimmung der Hochschule zu entwickeln. Gemeinsam mit anderen Universitäten der amerikanischen Zone setzte man in Frankfurt auf die Einrichtung der hier fehlenden Theologischen Fakultät, auf allgemein verbindliche Vorlesungen zu ethisch-moralischen Fragen und gegebenenfalls auch zur Politik. Gleichzeitig wurde die internationale öffnung der Universität betrieben.

Reform: Von der Ordinarien- zur Gruppenuniversität

1953 stieg das Land Hessen in die finanziellen Verpflichtungen des ehemaligen preußischen Staates ein, 1967 wurde aus der Stiftungsuniversität eine Landesuniversität. Doch nicht nur der Rückzug der Stadt aus der finanziellen Verantwortung veränderte die Universität. Gleichzeitig wurden die traditionsreichen fünf Fakultäten - Rechtswissenschaft, Medizin, Philosophie, Naturwissenschaften sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - in 19 Fachbereiche aufgeteilt. Dass mit der organisatorischen Umgestaltung nicht auch eine Reform der Lehrinhalte und -formen einherging, belebte den studentischen Protest 1968 und 1969. Der Höhepunkt der Studentenproteste war die kurzzeitige Umbenennung der Universität in Karl-Marx-Universität durch den Sozialistischen Deutschen Studentenbund. Hatten vorher allein die Professoren, die so genannten Ordinarien, über die Entwicklung der Universität entschieden, setzten sich die Studenten nun für Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte aller Statusgruppen ein. Die Forderungen der Studenten wurden im Hessischen Universitätsgesetz vom 12. Mai 1970 berücksichtigt.

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Goethe-Universität wieder Stiftungshochschule. Mit dieser wichtigen Reform knüpft die Universität an ihre Tradition als erste deutsche Stiftungsuniversität an, die 1914 ausschließlich mit Mitteln vermögender Frankfurter Bürger gegründet und aufgebaut wurde. Die Universität bleibt auch als Stiftung des öffentlichen Rechts Hochschule des Landes Hessen, sie erhält aber ein Höchstmaß an Autonomie, z.B. bei Berufungen oder bei der Gründung neuer Studiengänge.